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Amt der Tiroler Landesregierung – Bildungsgeld Update

Allgemeines

Diese Förderung kann beantragt werden, wenn eine Person bereits irgendwann einmal mindestens 6 Monate durchgehend (geringfügig oder Vollzeit) gearbeitet hat, in den letzten 12 Monaten mindestens 5 Monate durchgehend beschäftigt war (keine geringfügige Beschäftigung) oder bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.

  • Gefördert werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Beispielsweise Deutschkurse auf den Niveaustufen A1 – C2, welche mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen.
  • Nicht gefördert wird der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)-Universitäten sowie Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.

Vorraussetzung

  • Fördernehmer*innen müssen ihren Hauptwohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen (siehe Allgemeines).
  • Der Deutschkurs (= Bildungsmaßnahme) muss von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
  • Für die Zuerkennung der Förderung ist eine mindestens 75%-ige Anwesenheit beim Kurs erforderlich.
  • Die Basisförderung wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt welche mindestens € 180,- betragen.

Zielgruppe

  • Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete.
  • Arbeitslose und Arbeitssuchende.
  • Wiedereinsteiger*innen und Berufseinsteiger*innen.
  • Selbständige Unternehmer*innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter*innen.

Förderhöhe

Die Förderung beträgt 30% der Kurskosten als Basisförderung sowie 20% der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Abschlussprüfungen.

  • Die Förderung ist einkommensunabhängig und besteht aus einer Basisförderung und fallweise einem Bildungsbonus.
  • Der maximale Förderbetrag für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2024 beträgt € 3.500,- pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in mehreren Teilen beantragt werden. Für eine Kursmaßnahme kann allerdings nur eine Basisförderung und ggf. ein Bildungsbonus gewährt werden.

Antragsfrist

Der Antrag muss vor oder spätestens 2 Wochen nach Kursstart, elektronisch mittels Onlineformular beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsmarktförderung eingereicht werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für Antragsstellung

  • Versicherungsdatenauszug (stellt die ÖGK aus, persönlich oder per E-Mail) oder Arbeitsvertrag oder Lohnzettel oder Bestätigung AMS.
  • Anmeldebestätigung für den Kurs und Ausbildungskosten (und sofern bereits vorhanden die Zahlungsbestätigung).

Erforderliche Unterlagen nach Kursabschluss (spätestens 3 Monate nach Kursende):

  • Kurszertifikat (mindestens 75% Anwesenheit beim Kurs).
  • Zahlungsbestätigung (falls noch nicht vorgelegt).
  • Bestätigung über zwischenzeitig gewährte Unterstützungen oder Förderungen (sofern vorhanden).

Bildungsbonus: zusätzlich Nachweis über positiv absolvierte Prüfung.

Informationsblatt Unterlagen für die Förderung

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsmarktförderung (2. Stock)
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508 7871
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Zuletzt überprüft und aktualisiert am

21.05.2022