Amt der Tiroler Landesregierung – Individualförderung Deutschkurse Bereich Diversität
Allgemeines
Diese Förderung kann beantragt werden, wenn eine Person noch nie beziehungsweise weniger als 6 Monate durchgehend (= ohne Pause) in Österreich gearbeitet hat.
- Gefördert werden Kosten für Deutschkurse als Fremdsprache der Niveaustufen A1 – B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
- Nicht gefördert werden Kurse mit speziellen Inhalten (zum Beispiel Grammatiktraining, Kommunikationstraining oder berufseinschlägige Deutschkurse).
Vorraussetzung
- Der Deutschkurs muss in Tirol stattfinden und von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
- Eine Kurseinheit muss mindestens 45 Minuten betragen.
- Für die Zuerkennung der Förderung ist eine mindestens 75%-ige Anwesenheit beim Kurs
Zielgruppe
Förderbare Personen:
- Personen, mit Hauptwohnsitz in Tirol.
- Personen, mit einem rechtmäßig dauerhaften Aufenthalt in Österreich.
- Personen, die weniger als 6 Monate durchgehend (ohne Pause) beschäftigt waren oder sind.
- Personen, die keine andere Fördermöglichkeit haben (z.B. ÖIF Zielgruppe, Bildungsgeld Update, blauer Bundesgutschein siehe §2 Richtlinie).
Nicht förderbare Personen:
- Asylwerber*innen, Kinder und Jugendliche welche der Schulpflicht unterliegen, Personen mit vorübergehendem Aufenthalt.
- Personen, welche unter die Bestimmungen der Integrationsvereinbarung oder der Integrationserklärung fallen bzw. für welche eine andere Fördermöglichkeit besteht oder bestand (Bildungsgeld Update, Weiterbildungsbonus).
Förderhöhe
- Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt 50% der Kurskosten, maximal jedoch € 4,00 pro Kurseinheit.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
Bei Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, Telfs, Imst, Jenbach oder Wörgl werden zusätzlich Kosten von der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde übernommen.
- Innsbruck übernimmt weitere 40% bzw. € 4,00 der Kurskosten pro Unterrichtseinheit.
- Imst & Telfs: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernehmen die Gemeinden weitere 25 % der Kurskosten.
- Jenbach: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernimmt Jenbach weitere 35 % der Kurskosten bzw. € 2,70 pro Unterrichtseinheit.
- Wörgl: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernimmt Wörgl weitere 30 % der Kurskosten bzw. maximal € 2,50 pro Unterrichtseinheit.
Antragsfrist
Der Antrag muss vor oder spätestens 2 Wochen nach Kursstart, elektronisch mittels Onlineformular beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Diversität eingereicht werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen vor Kursbeginn:
- Ausgefülltes Antragsformular (bevorzugt elektronisch mittels Online Formular)
- Anmeldebestätigung für den Deutschkurs (wird vom Bildungsträger ausgestellt)
- Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status (z.B.: Pass, Visum, Aufenthaltskarte)
- Versicherungsdatenauszug (wird von der ÖGK ausgestellt, entweder persönlich oder per E-Mail)
Erforderliche Unterlagen nach Kursabschluss zur Förderauszahlung (spätestens 3 Monate nach Kursende):
- Kursbesuchsbestätigung vom Bildungsträger (mindestens 75% Anwesenheit)
- Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten (falls noch nicht vorgelegt)
- Nachweis über andere Förderungen oder Unterstützungen (falls vorhanden)
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Diversität (1. Stock)
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508 7821
E-Mail: ga.diversitaet@tirol.gv.at