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Österreichischer Integrationsfonds – Individualförderung

Allgemeines

Wichtig: Wir können hier nur wesentliche Informationen zur ÖIF Individualförderung bereitstellen. Bitte vor der Deutschkursanmeldung direkt beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol über die Fördermöglichkeiten informieren.

Die Individualförderung wird als subsidiäre (alternative) Fördermöglichkeit zum Startpaket „Deutsch und Integration“ vom ÖIF zur Verfügung gestellt. Das heißt, auf diese Fördermöglichkeit wird ausgewichen, wenn eine Förderung über das Startpaket Deutsch und Integration nicht möglich ist. Die Feststellung, ob ein Ausweichen auf die Individualförderung notwendig ist, erfolgt bei einem Beratungsgesprächs beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol.

Ablauf Förderantrag:

  1. Beratungstermin beim Integrationszentrum Tirol ausmachen, hier wird geprüft welche Förderung passend ist. Es wird auch über mögliche Deutschkursanbieter in Ihrer Nähe mit einer Direktverrechnungsvereinbarung für die Individualförderung informiert. Das heißt, Sie erhalten die Information bei welchen Deutschkursanbieter in Ihrer Nähe Sie einen Deutschkurs machen können.
  2. Einstufung auf Sprachniveau: Wird zum ersten Mal eine Förderung beantragt oder ist die letzte Integrationsprüfung bereits mehr als 6 Monate her, wird eine Einstufung für das entsprechende Sprachniveau benötigt.
  3. Kostenvoranschlag: Bei einem der möglichen Deutschkursanbieter einen Kostenvoranschlag für das entsprechende Kursniveau abholen.
  4. Schriftlichen Förderantrag beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol stellen: Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt (Nachweis über gültigen Aufenthaltsstatus [Konventionspass, Fremdenpass, Ausweis für Vertriebene, Aufenthaltsberechtigungskarte], Asylbescheid, Meldezettel, E-Card, Kostenvoranschlag)

Wichtig: Bitte frühzeitig um Schritt 1-4 kümmern. Zwischen dem Stellen des Förderantrages und dem Beginn des ausgewählten Deutschkurses müssen mindestens 3 Wochen liegen.

  1. Kursanmeldung: Mit der positiven Förderzusage bitte zum Deutschkursanbieter gehen und für den ausgewählten Deutschkurs anmelden. Wichtig: Die Förderzusage ist keine automatische keine Anmeldung zum Deutschkurs!

Vorraussetzung

  • Rechtsmäßiger Aufenthalt in Österreich, das heißt: Positiver Asylbescheid oder Bescheid über subsidiären Schutz, Vertriebenenstatus bzw. Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Um die Fördervoraussetzungen zu prüfen, muss ein Termin beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol ausgemacht werden. Hierfür bitte telefonisch und/oder per E-Mail beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol nachfragen. Die Kontaktdaten stehen weiter unten beim Menüpunkt „Kontakt“.
  • Es werden Deutschkurse bei einem ÖIF zertifizierten Kursinstitut von Alphabetisierung bis zur Niveaustufe C1 gefördert. Für Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ist eine Förderung ausschließlich auf den Sprachniveaustufen Alphabetisierung und A1 möglich.
  •  Wichtig: Um die Förderung zu erhalten, ist eine mindestens 80% -ige Anwesenheit beim Kurs erforderlich.
  • Zudem wird ein Kostenvoranschlag für das entsprechende Kursniveau und bei erstmaliger Förderung eine Kurseinstufung auf dem entsprechenden Sprachniveau benötigt. Für Förderungen eines Deutschkurses ab dem Sprachniveau A2 wird eine positive ÖIF Integrationsprüfung benötigt, sofern Sie vom ÖIF eine Förderung für das vorherige Sprachniveau erhalten haben.

Zielgruppe

Diese Förderung erhalten Personen die zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind und mindestens 15 Jahre alt sind, das heißt:

  • Asylberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Subsidiär Schutzberechtige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Vertriebene aus der Ukraine gemäß § 62 Asylgesetz.
  • Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gemäß § 68 Asylgesetz.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt max. brutto 1.305,00 Euro für ein gesamtes Sprachniveau (zum Beispiel Alphabetisierung, A1, A2, B1, B2, C1) und max. brutto 7,25 Euro pro Unterrichtseinheit. Wichtig: Die Förderabwicklung wird vom ÖIF über eine Direktverrechnungsvereinbarung mit einem zertifizierten Deutschkursanbieter abgewickelt und nicht direkt mit der Person.

Pro Person ist grundsätzlich nur eine einmalige Förderung pro Sprachniveaustufe (Alphabetisierung – C1) möglich. Die Förderung ist auch nur in aufsteigender Reihenfolge möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten sie beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol.

Antragsfrist

Es ist wichtig, dass der Förderantrag mindestens 3 Wochen vor Kursbeginn gestellt wird, damit dieser rechtzeitig vor Kursbeginn bearbeitet werden kann. Das heißt, die benötigten Unterlagen (siehe unten) für den Förderantrag müssen frühzeitig zusammengestellt werden.

Unterlagen

  • Identitätsnachweis:
    Asylberechtigte: Konventionsreisepass oder Karte für Asylberechtigte.
    Subsidiär Schutzberechtigte: Fremdenpass oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte.
    Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit: Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte).
    Vertriebene aus der Ukraine: Karte für Vertriebene.
  • Meldezettel
  • E-Card, Sozialversicherungsnummer oder Ersatzdokument der Gesundheitskassa
  • Kostenvoranschlag für das entsprechende Kursniveau (ÖIF zertifizierter Deutschkursanbieter mit Direktverrechnungsvereinbarung).

 

 

Kontakt

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 / 561771
E-Mail: tirol@integrationsfonds.at

Erreichbarkeit Integrationszentrum

MO,DI,MI,FR: 08:00 – 16:30 Uhr
DO: 08:00 – 18:30 Uhr

Zuletzt überprüft und aktualisiert am

25.11.2022