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Folgende Förderungen des Landes Tirol könnten für dich infrage kommen: Bildungsgeld Update und Weiterbildungsbonus

Bitte beachte, dass wir hier nur  wesentliche Informationen zu den Förderungen bereitstellen können. Erkundige dich daher vor einem geplanten Deutschkursbesuch direkt bei den zuständigen Förderstellen über die Fördermöglichkeiten und deine Anspruchsberechtigung. Mehr Informationen zur Förderung und den Förderstellen findest du unter den unten angeführten Links.

Bitte prüfe die jeweiligen Voraussetzungen genau. Die endgültige Anspruchsberechtigung wird von der zuständigen Stelle festgestellt.

Bildungsgeld Update

Voraussetzungen

Diese Förderung passt für dich, wenn du:

  • in Tirol wohnst oder arbeitest.

UND eine der folgenden Aussagen erfüllst:

  • Du hast bereits irgendwann mindestens 6 Monate durchgehend in Österreich gearbeitet;
  • Du hast in den letzten 12 Monaten mindestens 5 Monate am Stück (nicht geringfügig) gearbeitet;
  • Du hast schon Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtig: Einkommen beachten

Dein monatliches Einkommen des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens) darf nicht höher als die nachfolgenden Einkommensgrenzen sein:
2.900 € (Grenze I)
3.400 € (Grenze II)

Zielgruppe

Diese Personen können ansuchen:

  • Arbeitnehmer*innen
  • Lehrlinge
  • Arbeitslose
  • Wiedereinsteiger*innen
  • Selbständige (mit max. 9 Mitarbeiter*innen)

Kursbedingungen

Der Kurs muss:

  • von einem anerkannten Bildungsträger sein.
  • eine Aus- oder Weiterbildung sein (z. B. Deutsch A1–C2, mindestens 16 Stunden).
  • mindestens 180 € kosten.

Sonstige Voraussetzungen:

Du musst mindestens 75 % anwesend sein.

Wichtige Hinweise

Um sicher zu gehen, ob du Anspruch auf diese Förderung hast, melde dich bitte bei der zuständigen Stelle.

Weiterführende Links und Kontakt

Weiterbildungsbonus

Voraussetzungen

Diese Förderung passt für dich, wenn du:

  • in Tirol wohnst, arbeitest oder dort ein Unternehmen hast.

UND eine der folgenden Aussagen erfüllst:

  • du bist gerade in einem aufrechten Dienstverhältnis;
  • du warst im letzten Jahr mindestens 6 Monate beschäftigt UND bist aktuell nicht beim AMS gemeldet.

Wichtig: Einkommen beachten

Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Zielgruppe

Diese Personen können ansuchen:

  • Arbeitnehmer*innen
  • Freie Dienstnehmer*innen
  • Selbstständige Ein-Personen-Unternehmen (seit mindestens 1 Jahr tätig)

Was wird gefördert?

  • Berufliche Weiterbildungen (z. B. Deutschkurse)
  • Prüfungen

Kursbedingungen

Der Kurs oder die Prüfung muss:

  • bei einem anerkannten Bildungsträger stattfinden.
  • mindestens 75 € kosten.

Wichtige Hinweise

Um sicher zu gehen, ob du Anspruch auf diese Förderung hast, melde dich bitte bei der zuständigen Stelle.

Weiterführende Links und Kontakt