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Entsprechend deiner Angaben, hast du den Blauen Bundesgutschein erhalten.

Bitte prüfe, ob dein Gutschein noch gültig ist und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollte der Gutschein bald ablaufen, erkundige dich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde, ob eine Möglichkeit der Verlängerung besteht.

Achtung: Bitte kläre vor Kursanmeldung mit dem jeweiligen Bildungsträger ab, ob der jeweilige Kurs, die Voraussetzungen des Blauen Bundesgutschein erfüllt.

 

Blauer Bundesgutschein

Dieser Gutschein kann nur für Integrationskurse auf A1 und A2 Niveau eingelöst werden! Beachte, dass der Gutschein ab Erhalt des Aufenthaltstitels nur 18 Monate gültig ist.

Voraussetzungen

Diese Förderung passt für dich, wenn:

  • du Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen musst.
  • du einen Aufenthaltstitel (Familienangehörige*r) bekommen hast.
  • seit dem Erhalt des Aufenthaltstitels noch keine 18 Monate vergangen sind.

Sonstige wichtige Voraussetzungen:

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Deutsch-Integrationskurse A1 + A2
    Oder
  • nur A2 Kurs

Der Kurs muss mit einer Integrationsprüfung A2 oder B1 abschließen!

Nicht gefördert wird:

  • nur ein A1-Kurs alleine
  • die Kosten der Integrationsprüfung

Wichtige Hinweise

Der Gutschein ist 18 Monate gültig ab Erhalt des Aufenthaltstitels. Nähere Informationen zum Blauen Bundesgutschein findest du auch in unserem Fördertext auf deutschlernen-tirol.at.

Informationen zum Erhalt des Blauen Bundesgutschein:

Falls du einen der zuvor genannten Aufenthaltstitel hast, den Gutschein aber nicht erhalten hast, erkundige dich bitte bei: Zuständige Niederlassungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft)

Informationen zur Abwicklung der Kostenrückerstattung:

Falls du Fragen zum Blauen Bundesgutschein und dazu wie du ihn einlösen kannst hast, melde dich bitte beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF):

Kontakt

Österreichischer Integrationsfonds