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Folgende Förderungen des Landes Tirol könnten für dich infrage kommen: Förderung der Teilnahme an Deutschkursen und Bildungsgeld Update

Bitte beachte, dass wir hier nur  wesentliche Informationen zu den Förderungen bereitstellen können. Erkundige dich daher vor einem geplanten Deutschkursbesuch direkt bei den zuständigen Förderstellen über die Fördermöglichkeiten und deine Anspruchsberechtigung. Mehr Informationen zur Förderung und den Förderstellen findest du unter den unten angeführten Links.

Bitte prüfe die jeweiligen Voraussetzungen genau. Die endgültige Anspruchsberechtigung wird von der zuständigen Stelle festgestellt.

Förderung der Teilnahme an Deutschkursen

Voraussetzungen

Diese Förderung passt für dich, wenn du:

  • noch nie oder weniger als 6 Monate am Stück in Österreich gearbeitet hast.
  • in Tirol wohnst (Hauptwohnsitz).
  • einen dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hast.
  • keine andere Förderung für den Kurs bekommst.
  • „Deutsch vor Zuzug“ nachweisen kannst.

Zielgruppe

Nicht möglich für:

  • Asylwerber*innen / Antragsteller*innen
  • Schüler*innen (schulpflichtig)
  • Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt
  • Personen, die eine andere passende Förderung bekommen können

Kursbedingungen

Der Kurs muss:

  • in Tirol stattfinden.
  • von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
  • ein Deutschkurs als Fremdsprache A1–B2 sein.

Spezialkurse (z. B. nur Grammatik oder berufsbezogene Deutschkurse) werden nicht gefördert! 

Sonstige Voraussetzungen:

Du musst mindestens 75 % anwesend sein.

Wichtige Hinweise

Um sicher zu gehen, ob du Anspruch auf diese Förderung hast, melde dich bitte bei der zuständigen Stelle.

Weiterführende Links und Kontakt

 

Bildungsgeld Update

Voraussetzungen

Diese Förderung passt für dich, wenn du:

  • in Tirol wohnst oder arbeitest.

UND eine der folgenden Aussagen erfüllst:

  • Du hast bereits irgendwann mindestens 6 Monate durchgehend in Österreich gearbeitet;
  • Du hast in den letzten 12 Monaten mindestens 5 Monate am Stück (nicht geringfügig) gearbeitet;
  • Du hast schon Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtig: Einkommen beachten

Dein monatliches Einkommen des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens) darf nicht höher als die nachfolgenden Einkommensgrenzen sein:
2.900 € (Grenze I)
3.400 € (Grenze II)

Zielgruppe

Diese Personen können ansuchen:

  • Arbeitnehmer*innen
  • Lehrlinge
  • Arbeitslose
  • Wiedereinsteiger*innen
  • Selbständige (mit max. 9 Mitarbeiter*innen)

Kursbedingungen

Der Kurs muss:

  • von einem anerkannten Bildungsträger sein.
  • eine Aus- oder Weiterbildung sein (z. B. Deutsch A1–C2, mindestens 16 Stunden).
  • mindestens 180 € kosten.

Sonstige Voraussetzungen:

Du musst mindestens 75 % anwesend sein.

Wichtige Hinweise

Um sicher zu gehen, ob du Anspruch auf diese Förderung hast, melde dich bitte bei der zuständigen Stelle.

Weiterführende Links und Kontakt