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Hast du aktuell einen der folgenden Aufenthaltstitel?

Bitte beachte: „Familienangehörige“ bedeutet, dass du als Ehepartner*in, eingetragene Partner*in oder Kind (unter 18 Jahren) durch eine jeweilige zusammenführende Person (Ehepartner*in, eingetragene Partner*in, Elternteil), die bereits in Österreich lebt, hierher gekommen bist.

Die genaue Bezeichnung deines Aufenthaltstitels findest du auf der Vorderseite der Scheckkarte, die dir die zuständige Behörde gegeben hat.