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Hinweis

Unter 15 Jahre

Du bist noch keine 15 Jahre alt. Bitte beachte, dass du daher noch nicht zur Zielgruppe des ÖIF fällst.

Sobald du 15 Jahre alt bist, melde dich bitte beim ÖIF für ein Erstgespräch.

Falls du noch schulpflichtig bist – die Schulpflicht gilt bis zum 9. Schuljahr –, wende dich bitte an deine Schule für weitere Unterstützung.

Hast du bereits eine Lehrausbildung begonnen oder im letzten Jahr mindestens fünf Monate, nicht nur geringfügig, gearbeitet? Dann kannst du mit „Weiter“ prüfen, ob eine andere Förderung möglich ist.