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Amt der Tiroler Landesregierung – Weiterbildungsbonus Tirol

Allgemeines

Diese Förderung kann beantragt werden, wenn eine Person in einem aufrechten Dienstverhältnis ist oder innerhalb des letzten Jahres mindestens sechs Monate in Beschäftigung war und die in den Richtlinien festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Gefördert werden berufliche Bildungsmaßnahmen (z.B. Deutschkurse) und Prüfungen bei anerkannten Bildungsträgern, welche mit dem Land Tirol einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.

 

Vorraussetzung

  • Vor der Antragstellung muss ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden.
  • Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Tirol einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  • Die Kosten des Kurses bzw. der Prüfung müssen mindestens € 75,00 (inklusive MwSt.) betragen und die Maßnahme muss der beruflichen Weiterbildung dienen.
  • Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Zielgruppe

  • Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, die in aufrechter Beschäftigung sind oder innerhalb des letzten Jahres mindestens sechs Monate in Beschäftigung waren.
  • selbstständige Unternehmer*innen, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen Unternehmen tätig sind.

Förderhöhe

Bei einer Mindestanwesenheit von 75% werden maximal 90% der nachgewiesenen Kurskosten (und/oder Prüfungsgebühren) gefördert. Der Rest ist Selbstbehalt.

  • Die Förderhöhe richtet sich aliquot nach dem Ausmaß der Anwesenheit.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt € 3.000,- pro Person und kann innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie und bei Einhaltung aller sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in mehreren Teilen beantragt werden.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
  • Die Förderauszahlung erfolgt nach Absolvierung des Kurses direkt an den Bildungsträger.

Antragsfrist

Der Antrag muss vor Beginn der Bildungsmaßnahme (spätestens 4 Wochen vorher) elektronisch mittels Onlineformular und in Papierform (unterschrieben und mit allen Unterlagen im Original) beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsmarktförderung eingereicht werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für Antragsstellung (sind mit dem Papierantrag abzugeben):

  • Aktueller Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status (Versicherungsdatenauszug, Bestätigung Dienstgeber*in, Gewerbeberechtigung oder Firmenbuchauszug).
  • Bildungsplan (unterschrieben)
  • Stammdatenblatt für Teilnehmer*innen an Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (unterschrieben)
  • Angabe der Höhe der Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder Prüfungskosten, sofern diese nicht aus dem Bildungsplan hervorgehen
  • Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen, sofern vorhanden
  • sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis in Tirol

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsmarktförderung (2. Stock)
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508 7871
E-Mail: gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at