Allgemeines
Diese Förderung kann beantragt werden, wenn eine Person bereits mindestens 6 Monate durchgehend (geringfügig oder Vollzeit) gearbeitet hat, in den letzten 12 Monaten mindestens 5 Monate durchgehend beschäftigt war (keine geringfügige Beschäftigung) oder bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.
Gefördert werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Beispielsweise Deutschkurse auf den Niveaustufen A1 – C2, welche mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen.
Nicht gefördert wird der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)-Universitäten sowie Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.