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Amt der Tiroler Landesregierung – Bildungsgeld Update

Allgemeines

Diese Förderung kann beantragt werden, wenn eine Person bereits mindestens 6 Monate durchgehend (geringfügig oder Vollzeit) gearbeitet hat, in den letzten 12 Monaten mindestens 5 Monate durchgehend beschäftigt war (keine geringfügige Beschäftigung) oder bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.

Gefördert werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Beispielsweise Deutschkurse auf den Niveaustufen A1 – C2, welche mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen.

Nicht gefördert wird der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)-Universitäten sowie Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.

Vorraussetzung

  • Fördernehmer*innen müssen ihren Hauptwohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen (siehe Allgemeines).
  • Der Deutschkurs (= Bildungsmaßnahme) muss von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
  • Für die Zuerkennung der Förderung ist eine mindestens 75%-ige Anwesenheit beim Kurs erforderlich.
  • Die Basisförderung wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt welche mindestens € 180,- betragen.
  • Die Förderung ist seit 01.01.2025 einkommensabhängig und nur möglich, wenn das monatliche Einkommen des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens) die folgenden angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

 

Zielgruppe

  • Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete.
  • Arbeitslose und Arbeitssuchende.
  • Wiedereinsteiger*innen und Berufseinsteiger*innen.
  • Selbständige Unternehmer*innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter*innen.

Antragsfrist

Der Antrag muss vor oder spätestens 2 Wochen nach Kursstart, elektronisch mittels Onlineformular beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsmarktförderung eingereicht werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für Antragsstellung

  • Versicherungsdatenauszug (stellt die ÖGK aus, persönlich oder per E-Mail) oder Arbeitsvertrag oder Lohnzettel oder Bestätigung AMS.
  • Anmeldebestätigung für den Kurs, Kursdauer und Ausbildungskosten (und sofern bereits vorhanden die Zahlungsbestätigung).

Erforderliche Unterlagen nach Kursabschluss (spätestens 3 Monate nach Kursende):

  • Kurszertifikat (mindestens 75% Anwesenheit beim Kurs).
  • Zahlungsbestätigung (falls noch nicht vorgelegt).
  • Bestätigung über zwischenzeitig gewährte Unterstützungen oder Förderungen (sofern vorhanden).

Informationsblatt über anzuschließende Unterlagen

Beihilfe

Die Förderung für Kurse, die ab 01.01.2025 beginnen, beträgt:

  • Unterhalb der Einkommensgrenze „I“:
    • 30% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung.
    • Der Förderbetrag von maximal € 3.500,00 pro Fördernehmer*in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
  • Zwischen Einkommensgrenze „I“ und Einkommensgrenze „II“:
    • 20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung
    • Der Förderbetrag von maximal € 2.100,00 pro Fördernehmer*in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsmarktförderung (2. Stock)
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508 7871
E-Mail: gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Zuletzt überprüft und aktualisiert am

19.08.2025