Förderhöhe
- Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt 50% der Kurskosten, maximal jedoch € 4,00 pro Kurseinheit.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
Bei Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, Telfs, Imst, Jenbach oder Wörgl werden zusätzlich Kosten von der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde übernommen. Die Information wird automatisch an die jeweilige Gemeinde weitergeleitet, es muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
- Innsbruck: übernimmt weitere 40% bzw. € 4,00 der Kurskosten pro Unterrichtseinheit.
- Imst & Telfs: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernehmen die Gemeinden weitere 25 % der Kurskosten.
- Jenbach: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernimmt Jenbach 35 % der Kurskosten bzw. € 2,70 pro Unterrichtseinheit.
- Wörgl: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernimmt Wörgl 30 % der Kurskosten bzw. maximal € 2,50 pro Unterrichtseinheit.