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Amt der Tiroler Landesregierung – Individualförderung Deutschkurse Bereich Diversität

Allgemeines

Diese Förderung kann beantragt werden, wenn eine Person noch nie beziehungsweise weniger als 6 Monate durchgehend (= ohne Pause) in Österreich gearbeitet hat.

  • Gefördert werden Kosten für Deutschkurse als Fremdsprache der Niveaustufen A1 – B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • Nicht gefördert werden Kurse mit speziellen Inhalten (zum Beispiel Grammatiktraining, Kommunikationstraining oder berufseinschlägige Deutschkurse).

Vorraussetzung

  • Der Deutschkurs muss in Tirol stattfinden und von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
  • Für die Zuerkennung der Förderung ist eine mindestens 75%-ige Anwesenheit beim Kurs

Zielgruppe

Förderbare Personen: 

  • Personen, mit Hauptwohnsitz in Tirol.
  • Personen, mit einem rechtmäßig dauerhaften Aufenthalt in Österreich.
  • Personen, die weniger als 6 Monate durchgehend (ohne Pause) beschäftigt waren oder sind.
  • Personen, die keine andere Fördermöglichkeit haben (z.B. ÖIF-Zielgruppe, Bildungsgeld Update, blauer Bundesgutschein siehe §2 Richtlinie).

 Nicht förderbare Personen: 

  • Asylwerber*innen, Kinder und Jugendliche welche der Schulpflicht unterliegen, Personen mit vorübergehendem Aufenthalt.
  • Personen, welche unter die Bestimmungen der Integrationsvereinbarung oder der Integrationserklärung fallen bzw. für welche eine andere Fördermöglichkeit besteht oder bestand (Bildungsgeld Update, Weiterbildungsbonus).

Förderhöhe

  • Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt 50% der Kurskosten, maximal jedoch € 4,00 pro Kurseinheit.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.

Bei Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, Telfs, Imst, Jenbach oder Wörgl werden zusätzlich Kosten von der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde übernommen. Die Information wird automatisch an die jeweilige Gemeinde weitergeleitet, es muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden.

  • Innsbruck: übernimmt weitere 40% bzw. € 4,00 der Kurskosten pro Unterrichtseinheit.
  • Imst & Telfs: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernehmen die Gemeinden weitere 25 % der Kurskosten.
  • Jenbach: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernimmt Jenbach 35 % der Kurskosten bzw. € 2,70 pro Unterrichtseinheit.
  • Wörgl: bei Vorliegen der Voraussetzungen auf kommunaler Ebene übernimmt Wörgl 30 % der Kurskosten bzw. maximal € 2,50 pro Unterrichtseinheit.

Antragsfrist

Der Antrag muss vor oder spätestens 2 Wochen nach Kursstart, elektronisch mittels Onlineformular beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Diversität eingereicht werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (elektronisch mittels Online Formular)
  • Anmeldebestätigung für den Deutschkurs (wird vom Bildungsträger ausgestellt)
  • Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status (z.B.: Pass, Visum, Aufenthaltskarte)
  • Versicherungsdatenauszug (wird von der ÖGK ausgestellt, entweder persönlich oder per E-Mail)

Erforderliche Unterlagen nach Kursabschluss zur Förderauszahlung (spätestens 3 Monate nach Kursende):

  • Kursbesuchsbestätigung vom Bildungsträger (mindestens 75% Anwesenheit)
  • Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten (falls noch nicht vorgelegt)
  • Nachweis über andere Förderungen oder Unterstützungen (falls vorhanden)

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Diversität (1. Stock)
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508 7821
E-Mail: gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Zuletzt überprüft und aktualisiert am

25.08.2025