Allgemeines
Gefördert werden Deutsch-Integrationskurse der Niveaustufen A1 und A2, die mit einer A2 oder B1 Integrationsprüfung abschließen. Es ist möglich die Kombination von A1 und A2 oder nur den A2 Kurs mit abschließender Prüfung zu besuchen.
Nicht gefördert werden die Kosten der Integrationsprüfung sowie nur der Besuch eines A1 Kurses.
Die Grundlage ist die Integrationsvereinbarung (IV), die im Integrationsgesetz (IntG) geregelt ist und aus 2 Modulen besteht, und von bestimmten Drittstaatsangehörigen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, nach Erhalt des Aufenthaltstitels erfüllt werden muss.