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Österreichischer Integrationsfonds – Startpaket Deutsch & Integration

Allgemeines

Wichtig: wir können hier nur wesentliche Informationen zum ÖIF Startpaket „Deutsch und Integration“ bereitstellen. Bitte vor einem geplanten Deutschkursbesuch direkt beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol über die Fördermöglichkeiten informieren.

Das Startpaket „Deutsch und Integration“ ist die grundsätzliche Förderschiene vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und steht Asylberechtigten, Subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen aus der Ukraine sowie Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit zur Verfügung. Mit dem Startpaket „Deutsch und Integration“ stellt der ÖIF gemäß Integrationsgesetz, Deutschkurse von Alphabetisierung bis zum Sprachniveau B1 bzw. bei Bedarf auch bis zum Niveau C1 zur Verfügung. Für Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit stehen Kursangebote von Alphabetisierung bis zum Sprachniveau A1 zur Verfügung. Im Rahmen des Startpakets wird der Kursbesuch mit abschließender Prüfung (ab Niveau A2) gefördert. Über das Startpaket werden vom ÖIF kostenlose Deutschkurse bei bestimmten Kursinstituten angeboten.

Ablauf für Startpaket:

Vor der Anmeldung zu einem Deutschkurs oder einer Integrationsprüfung, ist ein Beratungsgespräch mit dem Integrationszentrum des ÖIF Tirol zu vereinbaren. In einem ersten Schritt wird bei diesem Beratungsgespräch die sogenannte Zielgruppenprüfung durchgeführt und über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert. Im Weiteren wird eine Kurseinstufung am Integrationszentrum vorgenommen und anschließend erfolgt eine Kursanmeldung zu einem entsprechenden Deutschkurs.

Vorraussetzung

Rechtsmäßiger Aufenthalt in Österreich, das heißt: positiver Asylbescheid oder Bescheid über subsidiären Schutz, Vertriebenenstatus bzw. Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Um die Fördervoraussetzungen zu prüfen, muss ein Termin beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol vereinbart werden. Hierfür bitte telefonisch und/oder per E-Mail beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol nachfragen. Die Kontaktdaten stehen weiter unten beim Menüpunkt „Kontakt“.

Zielgruppe

Diese Förderung steht folgenden Personen zur Verfügung:

  • Asylberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Subsidiär Schutzberechtige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Vertriebene aus der Ukraine gemäß §62 Asylgesetz ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gemäß § 68 Asylgesetz.

Die endgültige Prüfung, ob eine Person in die Zielgruppe für das Startpaket fällt, erfolgt durch eine Zielgruppenprüfung beim ÖIF Tirol.

Förderhöhe

Bei einer Förderungen werden die Kurskosten vom ÖIF übernommen. Für Teilnehmende fallen daher keine Kosten an. Es handelt sich um keine Förderung mit notwendigem Förderansuchen.

Für Asylberechtigte, Subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene aus der Ukraine: kostenlose Deutschkurse von Alphabetisierung bis zur Niveaustufe C1.
Für Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit: kostenlose Deutschkurse von Alphabetisierung bis A1.

Zudem können über das Startpaket auch kostenlose ÖIF Integrationsprüfungen für die Niveaustufen A2, B1, B2 und Sprachprüfungen für die Niveaustufe C1 in Anspruch genommen werden.

Antragsfrist

Vor der Anmeldung zu einem Deutschkurs oder einer Integrationsprüfung ist einen Beratungstermin beim Integrationszentrum des ÖIF Tirol zu vereinbaren. Die Mitarbeiter*innen informieren Sie über die Fördermöglichkeiten. Nach der sogenannten Zielgruppenprüfung werden die Personen am Integrationszentrum eingestuft und zu einem passenden Deutschkurs angemeldet. Der Kursbesuch findet bei dem entsprechenden Kursinstitut statt.

Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Asylberechtigte: Konventionsreisepass oder Karte für Asylberechtigte
    Subsidiär Schutzberechtigte: Fremdenpass oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte
    Vertriebene aus der Ukraine: Karte für Vertriebene
    Asylwerber*innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit: Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte).
  • Vollständiger Bescheid, mit dem der Status „Asylberechtigte/r“ oder „subsidiär Schutzberechtigte/r“ zuerkannt wurde (gilt nicht für Vertriebene und Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit)
  • Meldezettel
  • E-Card, Sozialversicherungsnummer oder Ersatzdokument der Gesundheitskassa

 

Kontakt

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 / 561771
E-Mail: tirol@integrationsfonds.at

Erreichbarkeit Integrationszentrum

MO,DI,MI,FR: 08:00 – 16:30 Uhr
DO: 08:00 – 18:30 Uhr

Zuletzt überprüft und aktualisiert am

25.11.2022